Diskretion

Vertrauenssache - Vorsicht trotz Datenschutz


Für alle Leistungen sichere ich Ihnen höchst mögliche Diskretion und Vertraulichkeit zu.

Leider ist es so, dass die Vertraulichkeit zwischen Arzt und Patient fallweise nicht umfassend ist - trotz aller Verordnungen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten.


Achtung - zur Kenntnis:

Gesetzliche und private Krankenkassen verlangen von Ärzten eine entsprechende Dokumentation von Diagnose und Heilbehandlung; je nach Fall auch entsprechende Gutachten.

Die Krankenversicherungen sind unter gewissen Umständen gegenüber Behörden und anderen Versicherungen auskunftspflichtig. Das kann für Sie unter Umständen Nachteile z.B. beruflich, als Beamter/Anwärter oder beim Abschluss von anderen Versicherungen haben.

Beispielsweise verlangen auch Berufsunfähigkeits-Versicherungen bei Abschluss oder spätestens bei Leistungsanforderung vom Versicherungsnehmer eine Entbindung von der Schweigepflicht von Ärzten und Kassen. Damit bekommen diese legal Zugriff auf alle Ihre relevanten Gesundheitsdaten  und ggf. Gutachten.


Auswege?

Odoo CMS – Beispielbild variabel

Hier können im Einzelfall individuelle Selbstzahler / Coaching-Leistungen eine Lösung sein.

Im Rahmen von Heilbehandlungen bin ich als Arzt verpflichtet, eine minimale Dokumentation zu führen. Im Rahmen von Selbstzahler-Leistungen oder "Coaching" werden dagegen keine Daten an Krankenkassen weiter gegeben. Im Rahmen von Coaching-Leistungen besprechen wir gemeinsam, ob und was minimal dokumentiert wird.


Bitte beachten:

Es gibt seltene Fälle, z.B. bei hoher Suizidgefahr, in denen ich mit meiner Ausbildung als Arzt nicht viele Handlungsalternativen habe. Sollten Sie oder einer Ihrer Angehörigen in einer solchen oder anderen schwierigen Situation sein, lassen Sie uns offen miteinander reden.


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